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Verträge

Auf Wunsch einiger Versorger haben wir unsere Pensionsverträge, sowie die Kostengarantien angepasst.

Neu hat man die Möglichkeit unter drei Vertragsvereinbarungen zu wählen:

Der Kostengarant/Versorger garantiert die Betreuungskosten und leistet die Kostengarantie zur Deckung allfälliger Schäden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5'000.-. Somit muss keine Kaution hinterlegt werden.

Der Kostengarant/Versorger garantiert die Betreuungskosten, für allfällige Schäden hinterlegt er eine Kaution von CHF 5'000.-. Die Kaution ist unverzinst und wird nach Auszug des Bewohners, abzüglich der Kosten allfälliger Schäden zurückbezahlt.

Der Bewohner ist Selbstzahler und hat keinen Kostengaranten. Er hinterlegt vor Einzug eine Kaution der Monatspauschale, sowie CHF 5'000.- für eine allfällige Schadensdeckung. Die Kaution ist unverzinst und wird nach Auszug des Bewohners, abzüglich der Kosten allfälliger Schäden zurückbezahlt.

Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung müssen vom Kostengarant ge-führt werden.

Wir favorisieren die kautionsfreie Vertragsvariante!

Betreuungsvertrag/KostengarantieKontoangaben Kontoangaben
Pensionsgeld Kaution
 Überbrückungshilfe GmbH  Böhnirainstrasse 14  8800 Thalwil  044/ 451 73 77   info@ueberbrueckungshilfe.ch